Page 78 - Berlin vis-à-vis - Nr. 71 - Sommer 2017
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| Sonderthema Recht
EXTERNE COMPLIANCE-BERATER
KOSTENGÜNSTIGE UND RECHTSSICHERE ALTERNATIVE FÜR
KLEINE UND MITTELSTÄNDISCHE UNTERNEHMEN
die Einhaltung von Compliance-Vorgaben in der Organisa-
tion. Das gilt für Unternehmen, Verbände und auch Vereine
und beugt dem Risiko von Compliance-Verstößen vor.
Wie viel intime Kenntnisse für erfolgreiche Compliance-Ar-
beit notwendig ist, hängt entscheidend von der Komplexität
des Geschäfts ab. Insbesondere bei Mittelständlern, denen
die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zu kostspielig ist,
kann ein externer Compliance-Beauftragter eine Option
Foto: Peter Badge sein.
Buse Heberer Fromm bieten die Leistungen eines anwalt-
lichen externen Compliance-Beauftragten an. Wir konzen-
Rechtsanwalt Peter Fissenewert
trieren uns auf die anwaltliche rechtsberatende Tätigkeit,
also die Beurteilung rechtlicher, insbesondere haftungs-
Auch für kleinere und mittlere Unternehmen wird Compli-
rechtlicher Risiken. Wir zeigen Wege zur Beherrschung von
ance immer wichtiger. Die Position des externen Compli-
Risiken auf. Das ist der Kern von Compliance.
ance-Offi cers ist eine gute Möglichkeit, das eigene Unter-
nehmen compliant zu machen.
Angebot: Unser Beratungsspektrum umfasst die rechtliche
Strafregister, Kartelle, Untreue, Korruptionsfälle, Probleme
Risikoanalyse einschließlich der umfassenden Evaluierung
mit Sicherheit und Datenschutz: An Compliance-Themen
einzelner Sachverhalte, das Vertragsmanagement einschließ-
kommt heute kein Unternehmen mehr vorbei. Das Thema
lich der Erstellung von Verträgen, die Implementierung einer
Compliance ist längst im Mittelstand angekommen. Einen
effektiven Compliance-Organisation zur Überwachung der
sehr guten Überblick über die Chancen und Herausforde-
tatsächlichen vertragsgemäßen Durchführung von Vereinba-
rung des Mittelstandes fi nden Sie in dem Standardwerk von
rungen. Sollte es für Sie als Unternehmer oder Unterneh-
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert „Compliance für
mensverantwortlicher erforderlich sein, können die Mitglie-
den Mittelstand“
der unseres Teams nicht nur als externe Compliance-Beauf-
tragte tätig werden, sondern darüber hinaus auch als externe
Unternehmer oder Verantwortliche eines Unternehmens se-
Beauftragte für Datenschutz oder Geldwäsche.
hen sich zunehmend mit der Aufgabe konfrontiert, ihr Un-
ternehmen nach den Grundsätzen der Compliance zu füh-
Peter Fissenewert
ren. In Konzernen sind mehrköpfi ge Abteilungen Standard,
die die Mitarbeiter für alle denkbaren Risiken sensibilisie-
ren. In kleinere Unternehmen stellt Compliance dagegen Prof. Dr. Peter Fissenewert berät Unternehmen und Unternehmer in sämt-
nach wie vor häufi g vor ein Ressourcenproblem dar! Schutz lichen gesellschaftsrechtlichen Belangen wie Managerhaftung, Corpo-
ist gut, aber als Position im eigenen Unternehmen oft zu rate Governance und Corporate Compliance. Seit 2005 hat er eine Profes-
teuer. sur für Wirtschaftsrecht inne. Als Rechtsanwalt ist er Partner der Kanzlei
Buse Heberer Fromm. Die international agierende Kanzlei gehört zu den
Hier bieten sich externe Compliance-Beauftragte an. Die führenden Kanzleien in allen Fragen des nationalen und internationalen
Bestellung eines externen Compliance-Beauftragten sichert Wirtschafts- und Steuerrechts.
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