Page 46 - Berlin vis-à-vis - Nr. 76 - Herbst 2018
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| Sonderthema Recht








                                      INSOLVENZ IN ENGLAND


                          SCHULDENFREI IN NUR EINEM JAHR?






                                                                    Es ist nicht einfach, seinen Wohnsitz für Insolvenzrichter
                                                                    nachweisbar nach England zu verlegen, erst recht nicht für
                                                                    Insolvenztouristen. Ist erkennbar, dass der Schuldner den
                                                                    Wohnsitz nur künstlich nach England verlagert hat, eröff-
                                                                    nen britischen Insolvenzrichter das Verfahren nicht. Deut-
                                                                    sche Gläubiger sind bei derartigen Verfahren ohnehin skep-
                                                                    tisch und beauftragen Detekteien, um nachzuweisen, dass
                                                                    der Schuldner eben nicht seinen Wohnsitz in England hat.
                                                                    Aber auch für den Fall einer legalen englischen Insolvenz
                                                                    kommt es häufig vor, dass ein deutscher Richter die eng-
                                                                  Foto: Peter Badge  lische Restschuldbefreiung nicht anerkennt, nachdem das
                                                                    englische Insolvenzverfahren durchlaufen worden und viel
                  Rechtsanwalt Peter Fissenewert                    Zeit verstrichen ist.

                                                                    Das Landgericht Köln bewertete kürzlich eine Wohnung von
                  Die Insolvenz von Boris Becker hat noch einmal unseren   vier Deutschen in London als „Insolvenznest“.
                  Blick auf das englische Insolvenzrecht geschärft. Dort ist es
                  nämlich möglich, bei Privatinsolvenzen bereits nach einem   Welche Auswirkungen der Brexit auf das Privatinsolvenzver-
                  Jahr wieder schuldenfrei zu sein. Zwar ist auch in Deutsch-  fahren hat, ist noch unklar. Bis zur Abgabe der Austrittserklä-
                  land das Insolvenzverfahren deutlich erleichtert worden,   rung durch die britische Regierung, vermutlich nicht vor März
                  nach wie vor ist aber die Möglichkeit, ein kurzes Verfahren   2019,  bleibt  die  Entschuldung  in  England  ohne  Weiteres
                  zu erreichen, an erhebliche Hürden – auch finanzieller Art   möglich. Ungewiss bleibt, was nach dem tatsächlichen Aus-
                  – geknüpft.                                       tritt passieren wird. Fest steht, dass Verträge und Verord-
                                                                    nungen der EU keine Anwendung mehr auf das betroffene
                  Der Fall Becker zeigt aber auch die Hürden des britischen   Land finden werden und somit auch die Restschuldbefrei-
                  Insolvenzrechts.                                  ung in England nicht mehr eine automatische Schuldbe-
                                                                    freiung in der gesamten EU bedeuten wird.
                  Um nämlich tatsächlich nach einem Jahr schuldenfrei zu
                  sein, muss der Schuldner im Wesentlichen zwei Dinge er-                            Peter Fissenewert
                  füllen: Er muss mit dem Insolvenzverwalter kooperieren
                  und ihm alle Informationen zur Verfügung stellen, um die er
                  bittet. Gibt es Unklarheiten im englischen Insolvenzrecht,
                  weil etwa der Schuldner nicht kooperiert oder sogar Vermö-
                  gen verschweigt, drohen empfindliche Strafen und das Ver-
                  fahren kann deutlich verlängert werden.
                                                                    Prof. Dr. Peter Fissenewert berät Unternehmen und Unter-
                  Von der Möglichkeit der „kurzen“ britischen Insolvenz   nehmer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Belangen
                  haben in den vergangenen Jahren auch viele Deutsche   wie Managerhaftung, Corporate Governance und Corporate
                  Gebrauch gemacht und es entstand ein regelrechter In-  Compliance. Seit 2005 hat er eine Professur für Wirtschafts-
                  solvenztourismus. Das ist aber heute deutlich schwieriger   recht inne. Als Rechtsanwalt ist er Partner der Kanzlei Buse
                  geworden. Für Boris Becker ist dies kein Problem, weil er   Heberer Fromm. Die international agierende Kanzlei gehört
                  ein „Resident“ ist, da sich sein Wohnsitz nachweisbar in   zu den führenden Kanzleien in allen Fragen des nationalen
                  England befindet.                                 und internationalen Wirtschafts- und Steuerrechts.










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