Page 48 - Berlin vis-à-vis - Heft 63 - Sommer 2015
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| Sonderthema Immobilien SO SPAREN SIE GRUNDERWERBSTEUER Von Hans-Joachim Beck In den letzten Jahren haben die einzelnen Bundesländer dar, wenn es sich um eine typische, serienmäßig produ- die Grunderwerbsteuer immer weiter erhöht. Bis zum zierte Küche handelt, die theoretisch auch wieder ausge- Jahre 1996 betrug die Grunderwerbsteuer bundesweit 2 baut werden könnte. Lediglich der Herd und die Spüle Prozent, im Jahre 1997 wurde die Grunderwerbsteuer werden üblicherweise als Teil der Wohnung behandelt. zum Ausgleich für den Wegfall der Vermögensteuer auf Wenn man im Kaufvertrag ausweist, welcher Betrag für 3,5 Prozent erhöht. Seit die Bundesländer den Steuersatz die Küchenmöbel gezahlt wird, unterfällt dieser Teil des selbst festlegen, drehen fast alle Bundesländer an der Kaufpreises nicht der Grunderwerbsteuer. Allerdings wird Steuerschraube. Brandenburg hat den Steuersatz zum 1. das Finanzamt keine „Fantasiepreise“ anerkennen, son- Juli 2015 auf 6,5 Prozent erhöht, in Berlin gilt seit 2014 dern prüfen, ob der angegebene Betrag dem Wert der Mö- ein Steuersatz von 6,0 Prozent. bel entspricht. Zum Nachweis sollte man, wenn möglich, Wer eine Immobilie kauft, sollte deshalb prüfen, wie sich das Anschaffungsjahr und die Anschaffungskosten der die Grunderwerbsteuer sparen lässt. Dringend abzuraten vorhandenen Küchenmöbel benennen. ist von der Idee, im notariellen Kaufvertrag nur einen Teil Das Gleiche gilt natürlich, wenn andere Möbel, Teppiche, des Kaufpreises anzugeben und den Rest „so“ zu zahlen. Gardinen, etc. mitverkauft werden. Auch der Teil, der da- Denn in diesem Fall ist der gesamte Kaufvertag unwirk- für gezahlt wird, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. sam. So einfach ist es also nicht. Einbaumöbel stellen nur ausnahmsweise einen Bestand- Wenn man eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt man teil der Wohnung dar, wenn sie fest eingebaut sind und zwangsläufi g die vom WEG-Verwalter gebildete Instand- beispielsweise keine eigene Rückwand haben. haltungsrücklage mit. Der Grunderwerbsteuer unterliegt Handelt es sich um eine vermietete Wohnung, zahlt es der Kaufpreis aber nur insoweit, wie damit die Wohnung sich auch bei der Versteuerung der Vermietungseinkünfte bezahlt wird. Wenn man im Kaufvertrag offenlegt, wie aus, wenn man den Preis für die Möbel in dem Kaufver- hoch die Instandhaltungsrücklage ist, unterliegt daher trag gesondert ausweist. Denn während die Wohnung nur der restliche Teil des Kaufpreises der Grunderwerb- selbst nur mit 2 Prozent abgeschrieben werden kann, dür- steuer. fen die Möbel entsprechend der Restnutzungsdauer Häufi g ist die Wohnung mit einer Küche ausgestattet. schneller abgeschrieben werden. Auch wenn es sich dabei um eine sogenannte Einbaukü- Auch soweit der Käufer einen Vorrat an Heizöl mitkauft, che handelt, stellt diese keinen Bestandteil der Wohnung unterliegt der hierfür gezahlte Preis nicht der Grunder- Immobilienverband Deutschland IVD | Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Berlin-Brandenburg e.V. Knesebeckstr. 59–61 | 10719 Berlin | Tel.: 030 8973 5364 | Fax: 030 8973 5368 | Mail: info@ivd-berlin-brandenburg.de | Web: www.ivd-berlin-brandenburg.de VIS63_BG3.indb 48 24.07.15 16:08

