Wilhelmstraße unter Denkmalsschutz: Wie viel Politik war im Spiel?

An der Entscheidung des Landesdenkmalamt Berlin, das Wohnquartier an der Wilhelmstraße in Mitte unter Denkmalschutz zu stellen, scheiden sich weiter die Geister. Auch die zeitliche Nähe der Entscheidung zur Bundestags- und Abgeordnetenhauswahl nährt sogar bei Kunsthistorikern den Verdacht, dass nicht zuletzt politische Gründe eine Rolle für die Unterdenkmalschutzstellung gespielt haben.

Bislang hatte insbesondere die Gesellschaft Historisches Berlin e.V. grundsätzliche Kritik an der Entscheidung des Landesdenkmalamtes geäußert und diese als „fatale Fehlentscheidung“ bezeichnet. Eine Denkmalwürdigkeit sei nicht erkennbar. Landeskonservator Christoph Rauhut spricht dagegen von einem „Leuchtturmprojekt der Ost-Berliner Hauptstadtplanung“.

Währenddessen wird auf der Webseite von openPetition als Argument gegen den Denkmalschutz auf den deutschen Historiker Laurenz Demps und sein Buch „Berlin-Wilhelmstraße“ verwiesen. Dort heißt es unter der Überschrift „Weniger Grotewohl-, mehr Wilhelmstraße!“: „Das Wohnviertel an der Wilhelmstraße stellt offensichtlich eine extreme Entwertung dieser einstmals so berühmten und vornehmen Straße dar. Was in der DDR Luxus bedeutete, stellt heute an dieser Stelle eher eine Bausünde dar. [...] Den jetzigen Zustand finde ich unwürdig. An das Erbe und die Folgen des Honecker-Wohnungsbauprogramms kann ja an weniger prominenter Stelle immer noch erinnert werden.“

Auch zum Erhaltungszustand der Wohnanlage, der ja als Begründung für die Unterdenkmalschutzstellung herangezogen wurde, gehen die Meinungen diametral auseinander. So schreibt das Landesdenkmalamt in seinen „Erläuterungen zum Vorliegen der Merkmale eines Denkmals“: „Das Wohnquartier an der Wilhelmstraße ist weitgehend im Zustand seiner Erbauung erhalten. Das betrifft die städtebauliche Disposition ebenso wie die Integrität der Baukörper, der Grundrisse, der Fassaden und Ausbauelemente wie Gauben, Balkone, Absturzsicherungen, brünierte Fensterelemente und Türen. Im Kontext einer großen Siedlung mit 1 072 Wohnungen kommt dem Erhaltungszustand des Quartiers damit in Berlin ein Seltenheitswert zu.“ Dagegen berichtet Birgit Leiß auf der Webseite des Berliner Mietervereins unter der Überschrift „Risse im barocken Denkmal“: „Undichte Fenster, veraltete Rohre, Risse in der Wand und Legionellen in den Warmwasserrohren – beim Berliner Mieterverein (BMV) ist das von 1987 bis 1992 erbaute Spätwerk des DDR-Städtebaus vor allem durch gravierende Mängel und störenden Ferienwohnungsbetrieb bekannt.“

„Auch eine politische Angelegenheit“ ist die Unterschutzstellung unmittelbar vor den Berliner Wahlen für den Journalisten und Kunsthistoriker Nikolaus Bernau – und zwar „selbstverständlich“, wie er im SWR2 erläutert: „Die Denkmalpflege in Berlin untersteht dem Kultursenator. Der wird von der Linken gestellt. Der hat damit quasi seine Kernklientel in Ost-Berlin auf jeden Fall mal nicht unglücklich gemacht.“

Nicht besonders glücklich wegen der kritischen Berichterstattung über die Entscheidung des Landesdenkmalamtes waren und sind derweil offensichtlich dessen Leiter, der anfangs zitierte Landeskonservator Rauhut, und Teile der Baukammer Berlin, also der gesetzlichen Standesvertretung aller im Bauwesen tätigen Ingenieure im Land Berlin. Jedenfalls sah sich der Geschäftsführer der Baukammer, als ihm ein solcher Bericht für die Baukammer-Publikation „konstruktiv“ angeboten wurde, genötigt, bei Rauhut quasi um Erlaubnis für die Veröffentlichung nachzusuchen: „[...] der anliegende Artikel ist sehr kritisch, gleichwohl würde ich ihn publizieren, weil er Teil der Diskussion um das o.g. Thema ist, polarisiert und zum Widerspruch reizt“, heißt es in einer E-Mail, die bei einer Akteneinsicht bekannt wurde. Und weiter: „Ich möchte aber diesen auch politischen Beitrag nur veröffentlichen, wenn Sie einverstanden sind. Ggf. freue ich mich über eine Gegendarstellung.“ Eine solche gab es zwar nicht, dafür aber in der Antwort einen dezenten Hinweis auf eine Landesdenkmalamt-Kommentierung des Artikels, „so dass Sie eine inhaltliche Einschätzung zum Text haben.“ Doch damit nicht genug: „Sollte es Ihrerseits ein weitergehendes Interesse an den Gründen zur Unterschutzstellung der Wohnanlage Wilhelmstraße geben, möchte ich anbieten, dass wir für einen entsprechenden Beitrag z. B. im Rahmen einer Veranstaltung gerne zur Verfügung stehen.“ Diesen Wink des Landeskonservators mit dem Zaunpfahl hat der Geschäftsführer der Baukammer offensichtlich sofort verstanden. Jedenfalls lautete nun seine Antwort: „Ich schlage vor – um auf Ihr freundliches Angebot zurückzukommen –, dass wir zu diesem Thema im Rahmen einer Sitzung des Denkmalausschusses [Anm. der Red.: der Baukammer] eine Nachmittagsveranstaltung in Zusammenarbeit mit dem LDA [Anm. der Red.: Landesdenkmalamt] machen. Auch den Autor werde ich bitten, zu dieser Veranstaltung zu kommen. Danach können wir ja ggf. einen veränderten Textbeitrag in unserer Zeitschrift veröffentlichen. Bis dahin werde ich den Autorenbeitrag zurückhalten.“

Diese fast schon konspirative Korrespondenz zwischen dem Geschäftsführer der Baukammer und dem Direktor des Landesdenkmalamtes zeigt, dass der Bericht, der so in der letzten Ausgabe von Berlin vis-à-vis erschienen ist, und die darin geäußerte Kritik an der Entscheidung des Landesdenkmalamtes ganz offensichtlich einen ziemlich wunden Punkt getroffen haben. Jedenfalls mehren sich die Anzeichen, dass bei der Unterschutzstellung der Wohnanlage an der Wilhelmstraße mehr Politik im Spiel war, als die Verantwortlichen der Öffentlichkeit weismachen wollen.

Detlef Untermann

 

90 - Herbst 2022